Aktuelles
Hessisches Gaststättengesetz seit 1. Mai 2012 in Kraft
Vereinsveranstaltungen müssen vier Wochen vorher angemeldet werden – Alkoholmissbrauch wird konsequenter bekämpft
Am 1. Mai 2012 ist in Hessen ein neues Gaststättengesetz in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz wurde unter anderem die bisher notwendige Gaststättenkonzession abgeschafft. An deren Stelle tritt eine Anzeige, die spätestens sechs Wochen vor Betriebsbeginn erstattet sein muss, wenn alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden sollen. Dazu muss der Gewerbetreibende folgende Papiere vorlegen:
- einen Nachweis (z. B. Quittung) über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behördeeinen Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- einen Auszug aus dem vom Insolvenzgericht nach § 26 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) zu führenden Verzeichnis,
- einen Auszug aus dem vom Vollstreckungsgericht nach § 915 Abs. 1 Zivilprozessordnung zu führenden Verzeichnis (Eintragungen im Schuldnerverzeichnis) und
- eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes.
Eine Gewerbeanzeige muss auch für Gewerbebetriebe erfolgen, die keinen Alkohol ausschenken. In einem solchen Fall gelten lediglich nicht die vorstehenden Besonderheiten.
Das neue Gesetz hat auch Konsequenzen für Vereine und alle anderen, die einen Gaststättenbetrieb vorübergehend ausüben wollen, z.B. bei einem Fest oder aus Anlass einer sportlichen oder kulturellen Veranstaltung. Hier wurde bisher eine Gestattung durch die Gaststättenbehörde benötigt. Diese wurde jetzt abgeschafft und ebenfalls durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Die Anzeige ist spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der örtlich zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu erstatten. Anders als bisher gilt die Anzeigepflicht auch für Veranstaltungen, bei denen kein Alkohol verabreicht wird.
In der Anzeige sind anzugeben:
In der Anzeige sind anzugeben:
- Name und Adresse des Veranstalters
- Ort und Zeitraum der Veranstaltung
- die Speisen und Getränke, die verabreicht werden sollen und
- die voraussichtliche Zahl der Besucher.
Wird die Anzeige zu spät erstattet, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.
Ein wichtiges Ziel des Gesetzes ist es, die Auswüchse übermäßigen Alkoholkonsums einzudämmen. So sind neuerdings alle Praktiken verboten, die zu übermäßigem Alkoholkonsum sowohl in Gaststätten als auch bei vorübergehendem Gaststättenbetrieb führen. Darunter fallen die Veranstaltung von Trinkwettbewerben wie z. B. Koma- oder Ballermannpartys, Aktionen wie „Kübelsaufen“, „Saufen bis zum Umfallen“ usw. Besonders problematisch sind darüber hinaus sogenannte. „All-inclusive-Partys“, bei denen mit einem pauschalen Eintrittspreis der gesamte spätere Getränkekonsum, einschließlich Alkohol, abgegolten wird. Solche Konzepte verleiten insbesondere jüngere Leute häufig dazu, den Eintrittspreis „hereinzutrinken“. Unzulässig sind auch „Flatrate-Partys“ oder „Geiz-ist-geil-Tage“, bei denen alle oder bestimmte alkoholische Getränke verbilligt und unbegrenzt abgegeben werden. Wer hiergegen verstößt, riskiert eine Geldbuße bis zu 10.000 €.
Zuständige Gaststättenbehörden sind wie bisher die Ordnungs- und Gewerbeämter bei den Städten und Gemeinden. Diese müssen gegebenenfalls auch die Untersagung der gastgewerblichen Tätigkeit verfügen.
Vortrag: "Das Selterswasser und die schönen Künste"
Der angesehene in nationalen und internationalen Literaturzentren vielbeschäftigte Literaturwissenschaftler Reinhard Pabst (Oberselters) spricht am Dienstag, dem 22. Mai 2012, 19 Uhr, im Brunnencomptoir des Mineralbrunnens Niederselters zum Thema „Das Selterswasser und die schönen Künste“.
In diesem Vortrag geht es nicht nur um Musik (Beethoven, Wagner, Carl Maria von Weber u. a.) und Literatur (Alexandre Dumas, Edgar Allan Poe u. a.), sondern auch um Malerei und bildende Kunst. Es gibt z. B. von Paula Modersohn-Becker und einigen anderen namhaften Künstlerinnen und Künstlern Werke, die auf das Selterswasser Bezug nehmen oder mit Selterswasser geschaffen wurden.
Zum dritten Mal macht Reinhard Pabst auf Einladung des Geschichtsvereins Goldener Grund mit einem seiner Spezialthemen bekannt, mit denen er sich in der zeitgenössischen Literaturwissenschaft durch Publikationen und Vorträge einen unverwechselbaren Namen erworben hat.
| Alle Interessierten sind zu diesem Vortrag herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. |
Internationaler Museumstag
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Am „Internationalen Museumstag“
am Sonntag, dem 20. Mai 2012, um 14.30 Uhr, findet eine Sonderführung durch das Selterswassermuseum im Mineralbrunnen Niederselters statt. Die Führung dauert ca. eine Stunde und kostet 4 € pro Person. Anschließend, um 16 Uhr, wird der 15 Minuten dauernde Film „Geschichte des Niederselterser Mineralbrunnens“ im Raum Brunnencomptoir gezeigt. Interessierte können sich bei der Gemeindeverwaltung,
Frau Altmann, Tel. 06483/9122-12, anmelden. |
Öffnungszeiten der Außenstelle Münster während der Sommerferien 2012
Die Außenstelle Münster ist in den Sommerferien an folgenden Tagen geschlossen:
05.07.2012
19.07.2012
02.08.2012
Bürgersprechstunde Süwag

Neubeantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
für die Neubeantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen ist es erforderlich, dass der Antragsteller persönlich erscheint, da er den entsprechenden Antrag eigenhändig unterschreiben muss. Wir möchten Sie bitten, bei der Beantragung ein aktuelles, biometrie-taugliches Passfoto mitzubringen.
Personalausweise
Durch die Einführung des neuen elektronischen Bundespersonalausweises werden Sie ca. 4 Wochen nach Beantragung des Ausweises direkt mittels des PIN-Briefes von der Gemeinde Selters (Taunus) über die Bundesdruckerei verständigt. Nach Erhalt dieses so genannten PIN-Briefes liegt Ihr Personalausweis für Sie im Einwohnermeldeamt in Niederselters zur Abholung bereit. Sollten Sie über einen Personalausweis bzw. vorläufigen Personalausweis verfügen, bringen Sie diesen bitte bei der Abholung des neuen BPA mit, da ansonsten die Aushändigung nicht erfolgen kann.
Reisepässe
Die Fertigstellung der Reisepässe durch die Bundesdruckerei dauert nach der Beantragung ca. 4 Wochen. In dringenden Angelegenheiten können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist nach 4 Werktagen fertig gestellt und abholbereit. Ihren Reisepass können Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Brunnenstr. 46 abholen. Sollten Sie über einen alten Reisepass verfügen, bringen Sie diesen bitte bei der Abholung des neuen Reisepasses mit, da ansonsten die Aushändigung nicht erfolgen kann.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Selters (Taunus), gerne auch telefonisch unter den Rufnummern 06483/ 91 22 32 oder 06483/ 91 22 33, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Einwohnermeldeamt
Kindereinträge im Reisepass werden ab Sommer ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben wird allen Eltern, die noch über einen Reisepass mit Kindereinträgen verfügen, empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen im Sommer rechtzeitig vor Dienstag, 26. Juni 2012, neue Reisedokumente für ihre Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder kommen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – auch Personalausweise in Betracht.
Ab Dienstag, 26. Juni 2012, sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den so genannten „Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Reisedokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Die Änderung ergibt sich aus einer Anpassung der EU-Verordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (EU-Passverordnung). Hintergrund ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen. Das soll Missbrauch vorbeugen und Kinder schützen. Das Prinzip „eine Person – ein Pass" wird aus Sicherheitsgründen auch von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) empfohlen und ist gemäß EU-Passverordnung bis zum 26. Juni 2012 EU-weit umzusetzen.
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist aus den vorgenannten Sicherheitsgründen bereits seit dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig. Aufgrund der zehnjährigen Gültigkeitsdauer von Reisepässen können sich Dokumente mit (ab dem 26. Juni 2012 ungültigem) Kindereintrag aber noch bis Ende Oktober 2017 in Umlauf befinden.
Selterser Sporthalle geschlossen!
In den Sommerferien ist die Selterser Sporthalle in der Zeit vom
02.07. bis 12.08.2012
geschlossen.
Familienkarte Hessen
Die Familienkarte wird auf Antrag kostenlos an alle Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, vergeben. Mit der Familienkarte können Hessische Familien eine Reihe attraktiver Vorteile und Unterstützungsleistungen in unterschiedlichen Bereichen in Anspruch nehmen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums: www.familienkarte.hessen.de unter dem Stichwort "Vorteilskarte für Familien" zu erhalten.
Zahlen per EC-Karte!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab sofort besteht bei der Gemeinde Selters (Taunus) die Möglichkeit, alle anfallenden Gebühren und Beiträge mit EC-Karte zu zahlen.